Die betriebliche Alters­vorsorge

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Betriebliche Alters­vorsorge (bAV)

Die betriebliche Alters­vorsorge erfreut sich immer größerer Beliebheit. Gesetzesänderungen wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) müssen dabei jedoch beachtet werden. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Alters­vorsorge anregen und diese durch Zuschüsse dabei unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.

Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Alters­vorsorge eine wichtige Rolle spielen. Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr, als z. B. ein Firmenwagen. Mit einer durchdachten betrieblichen Alters­vorsorge machen Arbeitgeber ihr Unternehmen fit für den "war for talents".

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Alters­vorsorge zu ermöglichen. Oftmals sind die Regelungen der betrieblichen Alters­vorsorge in Tarifverträgen geregelt, die dann auch den Durchführungsweg vorschreiben. Wenn Sie aber die Wahl haben, gibt es viele gute Gründe, die für die Direktversicherung sprechen. Eine klare Regelung in Ihrem Unternehmen schafft hierbei auch eine von einem Anwalt erstellte Versorgungsordnung bzw. Betriebsvereinbarung.


Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG

Die Betriebsrente im neuen Gesicht

Mit Wirkung zum 01.01.2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu stärken und in kleinen und mittleren Unternehmen den Verbreitungsgrad durch ergänzende Fördermaßnahmen zu erhöhen. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen verbessert.

Wichtig zu wissen: Die bekannten Durchführungswege und bisherigen Fördermöglichkeiten der bAV bleiben unverändert bestehen und können weiterhin genutzt werden. Auch können bestehende Verträge, die vor 2018 abgeschlossen wurden, unverändert fortgeführt werden.

Hier haben wir einige Information zum Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und der Zusagequalifizierung zusammengestellt. 

BRSG - Betriebsrentenstärkungsgesetz


Auskunfts- und Informationspflichten des Arbeitgebers


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